Fördermöglichkeiten
Ein solches Vorhaben wäre über diverse Förderprogramme förderfähig. Diese müssten vom Land Berlin gezielt eingeworben werden.
Regionalisierungsmittel
Das Regionalisierungsgesetz hat das Ziel der „ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr“ (§ 1 (1) RegG) und regelt die den Ländern zustehenden Finanzhilfen des Bundes gemäß § 106a GG. Im Jahr 2008 standen den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 6.675 Mio. € zu, die ab 2009 um 1,5 % jährlich steigen werden (§ 5 (1) und (2) RegG). Berlin erhält gemäß § 5 (3) jährlich 5,46 % dieser Summe, also 364 Mio. € im Jahr 2008. Bundesweit wurden 2006 von diesen Mitteln etwa 70 % für Betriebskosten des SPNV aufgewendet und nur 7,8 % für Investitionen im SPNV. In Berlin werden die Mittel nicht ausschließlich für den Regionalverkehr, sondern auch für den ÖPNV verwandt. Für 2008 und 2009 sind jeweils 33,6 Mio. € für Investitionen in den ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln vorgesehen.
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)
Das Entflechtungsgesetz ersetzt seit 2007 die Mittel aus den Länderprogrammen des GVFG. Bis 2013 sieht das EnflechtG eine Zweckbindung der Mittel gemäß § 5 EntflechtG vor. Die Höhe der jährlichen Förderung (1,35 Mrd. €) entspricht dabei den weggefallenen GVFG-Mitteln. Für „Investitionen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erforderlich sind“, erhält das Land Berlin bis 2013 jährlich 3,7 %, also etwa 49 Mio. €.
Die Höhe der Förderung ab 2014 ist derzeit noch ungeklärt. Definitiv wegfallen wird die Zweckbindung der Mittel, wodurch die Länder eigenverantwortlich über die Verteilung der Mittel entscheiden können. Es ist davon auszugehen, dass ab 2014 auf politischer Ebene entsprechend harte Verteilungskämpfe zwischen Verkehr, Bildung, Gesundheit und Wohnraum geführt werden. Ob und in wieweit Investitionen in den Nahverkehr dadurch erschwert oder erleichtert werden, ist vorrangig abhängig von politischen Mehrheiten und Schwerpunktsetzungen.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) gewährte bis Ende 2006 den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnissen in den Gemeinden (§ 1 GVFG). Ursprünglich war das GVFG in Länderprogramme und Bundesprogramme aufgeteilt, von denen etwa 80 % in Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen flossen. Die übrigen 20 % konnten für die Beschaffung von Fahrzeugen verwendet werden. Das GVFG sah dabei eine Komplementärfinanzierung der Länder in Höhe von mindestens 25 % vor.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurden mit dem 31. Dezember 2006 die Fördermittel durch die Länder abgeschafft. Anstelle der Länderprogramme traten die Mittel des EntlfechtG. Das Bundesprogramm nach § 6 (1) GFVG blieb bestehen und hat ein Volumen von rund 332,6 Mio. € jährlich. Der Fördersatz beträgt 60 %. Das Land Berlin erhält in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 7 Mio. € aus dem GVFG-Bundesprogramm. Für Projekte mit einem Investitionsvolumen größer als 50 Mio. € kann direkt beim Bund ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Angesichts der prognostizierten Fahrgasteffekte, hätte ein Straßenbahnneubauprojekt auf der B1 gute Erfolgsaussichten.
Das GVFG fördert darüber hinaus weiterhin Forschungsprojekte, wie beispielsweise das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS).
Durch den Wegfall der GVFG-Landesprogramme und dem Ersatz durch Mittel des EntflechtG ist der Komplementäranteil der Länder weggefallen. Insbesondere für Länder mit schwierigen Haushaltslagen wie Berlin können somit Investitionsvorhaben erleichtert werden.
Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr und für Schwerbehindertenbeförderung
Um sicherzustellen, dass für SchülerInnen, Studierende und Auszubildende vergünstigte Fahrkarten angeboten werden, gleicht der Bund gemäß § 45a PBefG und § 6a AEG den ÖPNV-Betreibern 50 % des Unterschiedsbetrags zum regulären Fahrpreis aus. So erhielten die Verkehrsunternehmen in Berlin im Jahr 2006 90,6 Mio. € für die geleisteten Beförderungen im Ausbildungsverkehr.
Darüber hinaus werden die Fahrgeldausfälle durch vergünstigte oder kostenlose Fahrten von Schwerbehinderten den Betreibern gemäß § 148 SGB IX erstattet.
Defizitausgleich
Viele Verkehrsunternehmen befinden sich ganz oder teilweise in kommunaler Hand. So ist die BVG als Anstalt öffentlichen Rechts zu 100 % ein Unternehmen des Landes Berlins. Die Defizite, die die BVG in der Vergangenheit erwirtschaftet hat, müssen somit vom Land ausgeglichen werden. Bei über 700 Mio. € Schulden, die die BVG hat, sind somit erhebliche Zuwendungen vom Land Berlin notwendig. Berlin hat daher im Jahr 2007 den Betrieb des ÖPNV u.a. mit 307 Mio. € für den BVG AöR und 225 Mio. € für die S-Bahn Berlin GmbH gefördert.
EU-Förderung
Von Seiten der EU stehen den Ländern Mittel aus den Strukturfonds zur Verfügung. So wurde im Rahmen der Förderung von strukturschwachen Regionen (EFRE) in der Förderperiode von 2000-2006 Mittel in Höhe von 2 Mrd. € für Nahverkehrsprojekte bereitgestellt. In der Förderperiode von 2007-2013 sollen diese Mittel auf rund 8 Mrd. € erhöht werden.
Das Land Berlin erhielt zwischen 2000 und 2006 rund 770 Mio. € aus der EFRE-Förderung. Da allerdings EFRE-Mittel ortsgebunden eingesetzt werden müssen, können nicht alle Vorhaben gleichermaßen von diesen Mitteln profitieren.
Sonstige Förderungen
Da die BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts zu 100 % ein Unternehmen des Landes Berlin ist, erhält das Unternehmen Zuwendungen vom Land Berlin über die gesetzliche Förderung hinaus. So werden die Kosten der Anschaffung des neuen Straßenbahnzugs des Typs FLEXITY Berlin vollständig vom Land Berlin getragen.
